jugendliche
jugendliche müssen sich mit dem ORIGINAL ausweis beim sicherheitspersonal ausweisen.
es muss eine KOPIE des ausweises hinterlegt werden.
ACHTUNG: die ausweiskopie zählt bei uns wie ein original.
wird die kopie nicht pünktlich beim verlassen des m-parks
beim sicherheitspersonal abgeholt, wird ein hausverbot erteilt.
über die dauer des hausverbots erteilt das sicherheitspersonal auskunft.
freitag einlass ab 16 jahren
um komplikationen zu vermeiden, bitte den personalausweis griffbereit halten.
schülerausweise, aok-karten, etc. gelten nicht als ausweisdokument.
minderjährige gäste dürfen bei uns bis 0h feiern. verlängerungsanträge gibt es nicht.
spezielle schulveranstaltungen, bei denen ausnahmeregelungen gelten werden gesondert angekündigt.
in diesem fall benötigt ihr folgende unterlagen um den m-park bis 2h besuchen zu können
- personalausweis/ ausweiskopie
- erziehungsauftrag
(bitte hier klicken)
- ausweiskopie des erziehungsberechtigten
- ausweis der aufsichtsperson
jugendliche unter 18 jahren dürfen keine branntweinhaltigen getränke konsumieren und nicht rauchen.
wir behalten uns vor, bei der bestellung solcher getränke den ausweis zu kontrollieren.
der jugendliche trägt dafür sorge, den m-park pünktlich um 0h zu verlassen (schlangen an garderobe und kasse sind einzukalkulieren und dienen nicht als ausrede).
verlässt ein jugendlicher unsere diskothek nach 0h, so erteilen wir ein zeitlich befristetes hausverbot.